Stiftung Gut Saunstorf

Freunde & Förderer

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Der Erhalt, die Pflege und Fürsorge für dieses Gebäude benötigt weiterhin freiwillige finanzielle und tatkräftige Zuwendung von Menschen. Beteiligen Sie sich daran! Mit Ihrer Spende können Sie ein lebendes und lebendiges Denkmal schaffen und erhalten.

Auch die Wiederherstellung und der Erhalt des Parks ist ein denkmalpflegerischer Auftrag. Um die landschaftsgärtnerische Planung umsetzen zu können, ist jede Hilfe willkommen. Nach wie vor werden Pflanzen, Geräte und Arbeitskraft benötigt.

Auch Kunst und Kultur möchten sich an diesem besonderen Ort ausdrücken. Kunst, die aus der Stille geboren wird und die die Stille in uns nährt. Auch dafür ist dieser Ort geschaffen.

 

Die vielfältigen Aufgaben der gemeinnützigen Stiftung Gut Saunstorf – Ort der Stille können nur dann engagiert wahrgenommen werden, wenn sie Zuflüsse in Form von Spenden erhält.

Deshalb bitten wir Sie: Helfen Sie mit!

Wir freuen uns über jede Spende und (Zu-)Stiftung. Ihre Unterstützung ist steuerlich absetzbar. Besonders hilfreich sind monatliche Dauerspenden.

  • Sie unterstützen einen denkmalgeschützten klösterlichen Rückzugsort, an dem Menschen wieder zu sich selbst finden können.
  • Sie fördern zudem die Erhaltung und Pflege des denkmalgeschützten Hauses und des Parks.
  • Sie ermöglichen die Förderung von Kunst & Kultur in Form von Veranstaltungen unter dem Titel „Kunst aus der Stille“.

Unterstützen

Freund & Förderer werden

Als Freund & Förderer unterstütze ich die Stiftung Gut Saunstorf – Ort der Stille.

Spendenkonto:

Stiftung Gut Saunstorf – Ort der Stille
Postbank Hamburg
IBAN: DE 89 2001 0020 0951 1842 05
BIC: PBNKDEFF
Betreff: SPENDE

Für Informationen und Fragen
stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. 

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer:
+49-(0)40-300 62614

oder Sie schreiben uns eine E-Mail an:
stiftung@gut-saunstorf.de

Telefonzeiten: Mo. / Mi. / Do. jeweils von 10-12 Uhr

Stiftung Gut Saunstorf – Ort der Stille
Yvonne-Mewes-Weg 27
22297 Hamburg

Hier finden Sie unsere Broschüre Stille Fördern als PDF Datei zum Download.

Finanziell mithelfen

Formen der Unterstützung

Spende

Spende bedeutet im eigentlichen Sinne „freiwillige Zuwendung“. Das Wort Zuwendung zeigt, dass es sich um eine Herzensangelegenheit handelt, die auch freiwillig kommt aus dem Herzen. Und ich bestimme, wem ich mich zuwende, was ich unterstütze.

Meistens wird die Spende in Form von Geld getätigt. Spenden können aber auch in Form von Sachspenden dem Ort zukommen. Auch Arbeitsspenden in Form von unentgeltlichem Arbeiten sind am Ort der Stille willkommen. Im Haus, Garten und Park ist immer zu tun.

„Freunde und Förderer“ sind Menschen, die monatlich eine feste Summe spenden. Diese Form des Beitrages ist besonders hilfreich, die vielfältigen Aufgaben planbar zu erfüllen.

Eine Spende an die Stiftung Gut Saunstorf – Ort der Stille dient grundsätzlich der Verwirklichung der Stiftungszwecke, wie sie der Stiftungssatzung zu entnehmen sind. Die Stiftung Gut Saunstorf – Ort der Stille ist eine gemeinnützige Institution. Dies hat den Vorteil, dass sie dem Spender eine Spendenbescheinigung ausstellen kann, die dessen steuerpflichtiges Einkommen vermindern.

Zustiftung

Das Stiftungsvermögen ist „auf ewig“ die finanzielle Basis der Stiftung. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der Verwirklichung des Stiftungszwecks. Die Zustiftung kann in Geld oder sonstigen Vermögenswerten (z.B. Immobilien) bestehen und fließt dem Stiftungsvermögen zu. Das Stiftungsvermögen soll so angelegt werden, dass es einen Ertrag erwirtschaftet, der dann ausschließlich für Stiftungszwecke zur Verfügung steht.

Erbschaft und Vermächtnis

Wenn wir uns gedanklich oder real mit dem Ende unseres Lebens beschäftigen, stellen sich oft grundlegende Sinnfragen. Wozu war ich hier, was kann ich der Welt hinterlassen? Die Werte, das Vermögen, die Dinge, die wir geschaffen haben, können über unseren Tod hinaus wirken.

Mit einem Testament kann die Erbfolge nach eigenen Wünschen geregelt werden. Dadurch ist es möglich, darauf Einfluss zu nehmen, dass dieses Vermögen, diese Kraft in meinem Sinne weiterwirkt.

Es ist möglich, die Stiftung Gut Saunstorf – Ort der Stille als Erben einzusetzen. Dies ist insbesondere interessant für Menschen, die keine nahen Angehörigen haben oder von diesen nicht erwarten, dass der Nachlass im eigenen Sinne verwendet wird.

Soll die Stiftung mit einem bestimmten Teil des Nachlasses bedacht werden, ist das sogenannte Vermächtnis eine sinnvolle Lösung. Mit einem Vermächtnis können der Stiftung einzelne Vermögenswerte vermacht werden, z.B. Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien oder Sachwerte. Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, dieses Vermächtnis zu erfüllen. Das Vermächtnis ist zu empfehlen, wenn neben den gesetzlichen Erben auch ein guter Zweck, wie das moderne Kloster Gut Saunstorf, begünstigt werden soll.

Sowohl mit der Erbschaft als auch mit dem Vermächtnis wird ein Ort der Stille und des Friedens, des Wachsens und Erkennens gefördert auch und gerade über das eigene körperliche Dasein hinaus.

Die Beschäftigung mit dem Thema Vermächtnis und Testament bringt uns in Kontakt mit der Endlichkeit des Lebens, so dass wir dieses Thema gerne weit von uns schieben. Eine frühe Regelung ist jedoch sinnvoll. Ein Testament oder Vermächtnis wird immer jetzt geschrieben. Und wenn sich die Lebensumstände ändern, kann auch das Testament geändert werden.

Für nähere Fragen und Hilfe bei der inneren Auseinandersetzung mit dem Thema steht der Arbeitskreis Fundraising zur Verfügung. Sie erreichen uns unter: fundraising@gut-saunstorf.de 

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